Erweiterung der Corona Verordnung

Seit dem 19. April gilt die erweiterte Corona Verordnung des Landes Baden- Württembergs.

Unter der folgenden Bedienung dürfen wir Sie auch weiterhin bedienen:

 

  • Nachweis eines tagesaktuellen (24h) negativen COVID Schnelltest

 

  • Einer Impfdokumentation (Impfpass)

 

  • Oder eines Nachweises (über Gesundheitsamt oder Arzt) einer bestätigten Infektion (genesenen) erforderlich ist

 

Sie können sich jederzeit im Testzentrum in der Ravensburghalle in Sulzfeld einen Termin vereinbaren, um sich testen zu lassen.

Auf folgendem Link können Sie einen Testtermin vereinbaren https://apo-schnelltest.de/apotheke-sulzfeld

Weitere Infos finden Sie unter www.apotheke-sulzfeld.de

 

Bei Fragen oder zur Hilfestellung sprechen Sie uns gerne an.

Simone mit Daniela

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